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FAQ
Welchen Führerschein benötige ich? Drucken

Von den europäischen Behörden wird lediglich erwartet, dass der Skipper den amtlichen Sportbootführerschein See besitzt. Alle weiteren Führerscheine/Segelscheine sind Zusatzqualifikationen auf freiwilliger Basis.

Entscheidend für einen sicheren und reibungslosen Ablauf Ihrer Yachtcharter ist daher, dass Sie als Skipper neben dem Erwerb des Sportbootführerscheines See (und ggf. weiterer Segelscheine) auch über ausreichende Erfahrung zum Führen einer Segelyacht entsprechender Größe in den jeweiligen Gewässern verfügen und sich dies zutrauen.

Hier finden Sie Details zu den deutschen Führerscheinen

In Griechenland erwarten die Behörden zusätzlich von einer zweiten Person (Co-Skipper) einen Erfahrungsnachweis (hier reicht ein A-Schein oder ein einfacher Erfahrungsnachweis).

Für die Teilnahme an einem Flottillentörn mit Begleityacht benötigen Sie zumindest Segel(grund)kenntnisse.

Für die Teilnahme an einem Mitsegeltörn (Kojencharter), oder die Charter einer Yacht mit professionellem Skipper, werden keine Segelkenntnisse vorausgesetzt.

An den Fernzielen (Karibik, Seychellen, Thailand, Südsee, ...) ist gesetzlich kein Führerschein vorgeschrieben, dort reicht ein Erfahrungsnachweis (Auflistung Ihrer bisherigen Segelkenntnisse und Segel-, Mitsegel- bzw. Charteraktivitäten) ein entsprechendes Formular erhalten Sie von uns.
Ansonsten gilt auch hier: Erfahrung ist notwendig (siehe oben).

 
Wo ist ein Sprechfunkzeugnis erforderlich? Drucken

In Kroatien und in Deutschland erwarten die Behörden ein entsprechendes Funkzeugnis.

Grundsätzlich sollten Sie beachten:
Für die Benutzung eines UKW-Sprechfunkgerätes an Bord ist überall ein entsprechendes Funkzeugnis erforderlich (Ausnahme: Notruf im Seenotfall). Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. in Skandinavien) sind alle Charteryachten mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet. Die Behörden überprüfen jedoch selten, ob ein Funkzeugnis vorliegt.

Bei Unfällen oder Havarien prüfen die Versicherungen in der Regel ob entsprechende Befähigungsnachweise vorliegen, sofern dann die Haftung wegen fehlender Befähigungsnachweise abgelehnt wird, kann dies für den Skipper sehr teuer werden.

 
Anerkennung deutscher Sportbootscheine in Kroatien Drucken

Inzwischen hat das kroatische Verkehrsministerium die lang erwartete Liste der,
in Kroatien anerkannten, Befähigungsnachweise zum Führen von Yachten unter kroatischer Flagge veröffentlicht.

Von den deutschen Befähigungsnachweisen werden folgende Scheine anerkannt:

  • Sportbootführerschein See
  • Sportküstenschifferschein
  • Sportseeschifferschein
  • Sporthochseeschifferschein

(zusätzlich wird auch weiterhin ein Sprechfunkzeugnis verlangt)

Eine Liste aller in Kroatien anerkannten Befähigungsnachweise finden Sie hier

 
Bojenplätze auf den Balearen online reservieren Drucken

Das Ankern auf den Balearen wird, zum Erhalt der Natur, in immer mehr Buchten reglementiert.
Nach und nach werden dort Bojen ausgelegt, die vorab bereits online reserviert werden können.

Weitere Informationenund die Möglichkeit, Liegeplätze online zu buchen, finden Sie hier

 
Neuregelung der "Kurtaxe" in Kroatien Drucken

Ab sofort wird in Kroatien die staatliche "tourist tax" von allen Charterkunden,
bereits bei Übernahme der Yacht im Ausgangshafen,
für die gesamte Aufenthaltsdauer im voraus erhoben.

Diese, mit einer "Kurtaxe" vergleichbare, Abgabe in Höhe von ca. 1 Euro /Person/Tag
ist jedoch nicht neu. Bisher mussten Abgaben in gleicher Höhe
in jedem besuchten Hafen gezahlt werden.


Die einzige Änderung besteht darin, daß die Abgaben nun bereits bei Yachtübernahme
in bar über den jeweiligen Vercharterer am Ort entrichtet werden, wobei stets die
tatsächliche bzw. maximale Personenzahl an Bord während des gesamten Törns
angegeben werden sollte, um unliebsamen Überraschungen bei Kontrollen
der Behörden vorzubeugen.

 
Wie buche ich meine Yachtcharter? Drucken

Sobald Sie uns Ihren konkreten Reisetermin, das gewünschte Segelrevier und die Personenzahl bzw. Yachtgröße nennen können, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns, damit wir die aktuellen Verfügbarkeiten prüfen und Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können (je genauer Sie uns Ihre Vorstellungen und Wünsche mitteilen, desto besser). Natürlich beraten wir Sie auch gerne bei der Auswahl des Segelrevieres, des Ausgangshafens, der Yachtgröße und des Yachttyps.

Sobald Sie sich entschieden haben, können wir in der Regel innerhalb kürzester Zeit über Onlinesysteme prüfen, ob die gewünschte Yacht verfügbar ist und Ihnen den Vertrag für Ihre Yachtcharter zusenden.

Mit der Auftragsbestätigung/Rechnung erhalten Sie von uns:

  • den Sicherungsschein für Ihre Zahlungen
  • Versicherungsangebote für Charterrücktrittskosten-, Skipperhaftpflicht-, ... und weitere Charterversicherungen
  • Angebote für die Charterkautions-Versicherung und ggf. Alternativen in Form von Charterkautions-Abgeltungen
  • eine Auflistung der Informationen, die der Stützpunkt von Ihnen benötigt
  • Tipps zur Vorbereitung auf Ihre Yachtcharter
  • einen Vordruck für Ihre Crewliste
  • ggf. einen Vordruck zur Auflistung Ihrer bisherigen Segelerfahrung (nur bei wenigen Vercharterern erforderlich)
  • ggf. einen Vordruck für Ihre Proviantbestellung (falls gewünscht und verfügbar).
 
Wer ist mein Vertragspartner? Drucken

Ihr Vertragspartner ist der jeweilige Vercharterer. Trend Sailing ist die vermittelnde und inkassoberechtigte Agentur.

 
Warum buche ich besser über Ihre Agentur (statt direkt beim Vercharterer)? Drucken

Eine Yachtcharter ist ein individuelles Vorhaben. Als unabhängige Agentur beraten wir Sie und selektieren, Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechend, die auf dem Markt verfügbaren Yachten und Stützpunkte/Vercharterer für Ihre geplante Yachtcharter. Mit den meisten Vercharterern haben wir bereits mehrjährige Erfahrungen sammeln können, unsere eigenen Erfahrungen und die unserer Kunden geben wir gerne in Form von Empfehlungen an Sie weiter. Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Marktkenntnis!

Von uns erhalten Sie zu jeder Yachtcharter (auch bei Online-Buchung) einen Sicherungsschein, der sowohl Ihre Zahlungen an uns, als auch Ihre weitergeleiteten Zahlungen an den Vercharterer im In- und Ausland, bei Insolvenz absichert.Die Absicherung Ihrer Zahlungen sollte für Sie unverzichtbar sein!

Oftmals ist es auch preislich günstiger für Sie, Ihre Yachtcharter über uns zu buchen, denn wir können in vielen Fällen aufgrund unserer guten und regelmäßigen Geschäftskontakte für unsere Kunden einen Sonderpreis bei den Vercharterern erzielen. Profitieren Sie von unseren guten Geschäftsbeziehungen!

Wir erledigen die notwendigen Formalitäten für Sie, beantragen ggf. das erforderliche Permit bzw. Transitlog und leiten Ihre Bestellungen für Transfer, Proviant und weitere Extras (falls gewünscht) weiter. Wir leiten auch Ihre Zahlungen an den Vercharterer im In- und Ausland weiter (Ihnen entstehen hierdurch keine zusätzlichen Bankgebühren, die z.T. für Zahlungen ins Ausland anfallen). Dies alles lassen wir uns von dem Vercharterer verbindlich für Sie bestätigen, die Vorbereitung Ihrer Yachtcharter erfolgt bei uns mit Sorgfalt und Kompetenz, wir überlassen nichts dem Zufall! Sie buchen bei uns zu fairen Preisen, überlassen uns die gesamte Buchungsabwicklung und sparen sich dadurch einen erheblichen Aufwand an Zeit und Geld!

Für Ihre Fragen und Wünsche stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung, wir sind immer für Sie erreichbar und kümmern uns schnellstmöglich um Ihre Angelegenheiten.
Für Ihre Fragen und Wünsche haben wir stets ein offenes Ohr!

Sie erhalten von uns während Ihrer Yachtcharter auf Wunsch zweimal täglich den aktuellen Seewetterbericht des Deutschen Wetterdienstes per SMS auf Ihr Handy, dieser Service steht unseren Kunden für das gesamte Mittelmeer, die Nord- und Ostsee, die Kanaren und auch für die Karibik zur Verfügung!
Nutzen Sie unseren kostenlosen Seewetterbericht, ein Beitrag für Ihre Sicherheit!

Sicher können noch weitere, gute Gründe genannt werden, warum Sie besser über uns als direkt bei einem Vercharterer buchen sollten. Denken Sie auch an die oft jahrelange, vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zu Ihrer Charteragentur. Heute beraten wir Sie z.B. zu Ihrer Yachtcharter in Spanien und nächstes Mal vielleicht zu neuen Charterplänen, z.B. in der Türkei, Griechenland, Italien oder in der Karibik, der Südsee oder auf den Seychellen, ...
Sie können sich stets auf Ihre Agentur verlassen, bei jeder Yachtcharter, weltweit!

Bestimmt können wir Sie mitunter vor so manchem Fehlgriff in Sachen Yachtcharter bewahren, und sollte es wirklich einmal Grund zur Beschwerde gegenüber einem Vercharterer geben, stehen wir Ihnen stets als Vermittler zur Seite. Yachtcharter ist Vertrauenssache!

 
Welche Sicherheit erhalte ich für meine Zahlungen? Drucken

Sie erhalten von uns für Ihre Yachtcharter den YACHT-POOL-Sicherungsschein, bevor Sie eine Anzahlung an uns leisten. Ihre Zahlungen sind dadurch bei Insolvenz, seitens der Agentur oder des Vercharterers, versichert.

 
Was bedeutet "Permit" bzw. "Transitlog" in den Preislisten? Drucken

Ein Permit oder Transitlog ist als Fahrgenehmigung für die Türkei, Slowenien, Kroatien und Montenegro erforderlich. Wir leiten Ihre Crewliste und Ihre Befähigungsnachweise frühzeitig an den jeweiligen Vercharterer weiter, damit vor Ort das erforderliche Permit bzw. Transitlog bereits vor Ihrer Ankunft für Sie organisiert werden kann, dadurch verlieren Sie keine Zeit bei der Yachtübernahme. Die Gebühren hierfür sind je nach Revier und Stützpunkt unterschiedlich, Angaben hierzu finden Sie in den Preislisten.

 
Für welche Segelreviere ist der, für Trend Sailing-Charterkunden kostenlose, Seewetterbericht per SMS erhältlich und wie funktioniert dieser Service? Drucken

Mittlerweile steht unseren Kunden dieser Service für das gesamte Mittelmeer, die Kanaren und die Karibik, sowie natürlich auch für die Nord- und Ostsee zur Verfügung.

Sie erhalten mit Ihrer Buchungsbestätigung für die Yachtcharter von uns eine "Seewetter-Vertragsnummer" zur kostenlosen Freischaltung dieses Serviceangebotes für die Dauer Ihrer Yachtcharter. Die Freischaltung und die Auswahl der gewünschten Vorhersagegebiete nehmen Sie selbst in wenigen, sehr einfachen Schritten, über unsere Webseite vor. Selbstverständlich sind wir Ihnen auf Wunsch auch hierbei gerne behilflich.

Hier können Sie sich informieren und anmelden.

 
Sind Bettzeug und Bettwäsche an Bord der Yacht vorhanden? Drucken

Dies ist je nach Vercharterer unterschiedlich. Angaben hierzu finden Sie in der Preisliste, ist dort die Bettwäsche unter "im Preis enthalten" ausgewiesen, müssen Sie keinerlei Bettzeug / Kissen / Decken / Bezüge (jedoch in der Regel eigene Handtücher) mitbringen. Fragen Sie im Zweifelsfall bitte nach!

Wird Bettwäsche oder Bettwäsche + Handtücher in der Preisliste unter "Extras" angeboten, ist es notwendig dies bei Bedarf vorzubestellen, teilen Sie uns Ihre Bestellung bitte rechtzeitig per E-mail, Fax oder Brief zur Weiterleitung an den Stützpunkt mit.

 
Was empfehlen Sie mir, wenn ich den Führerschein besitze, jedoch noch nicht über die nötige Segelpraxis verfüge? Drucken

Praktische Erfahrung ist notwendig, um eine Yacht oder einen Katamaran sicher führen zu können, entweder Sie trauen sich zu, eine Yacht zu chartern und Ihre ersten Erfahrungen als Skipper "ganz behutsam" (d.h. Segeln in einem einfachen Segelrevier und nur bei guten Wetterbedingungen mit der Unterstützung einer ebenfalls etwas segelerfahrenen Crew) zu sammeln, oder Sie mieten einen erfahrenen Skipper (zu jeder Yacht erhältlich, siehe Preisliste) als Begleiter für die ersten Tage oder die erste Woche Ihrer Charter.

Alternativ empfehlen wir die Teilnahme an einem Flottillensegeln (Sie sind eigenverantwortlicher Skipper Ihrer Charteryacht, segeln jedoch zusammen mit anderen Yachten und einer Flottillenbegleityacht, geführt durch einen erfahrenen Skipper, von dem Sie bei Bedarf Unterstützung - auch über UKW-Funk - erhalten können). Das Flottillensegeln ist übrigens nicht nur bei Segelanfängern, sondern auch bei Familien/Paaren/Gruppen beliebt, die entweder ein neues Segelrevier unter kundiger Leitung kennenlernen möchten, oder die Gemeinschaft der Flottille suchen, oder ganz einfach nur einen erholsamen und stressfreien Segelurlaub verbringen möchten - Segeln kann so einfach und erholsam sein!

Wenn Sie am Liebsten gar keine Verantwortung übernehmen möchten, besteht auch die Möglichkeit erste Segelerfahrungen während eines Mitsegeltörns (Kojencharter, Sie buchen nur eine Kabine auf einer Yacht mit Skipper, zusammen mit anderen Teilnehmern) zu gewinnen. Das ist jedoch ähnlich wie beim Autofahren, die Erfahrungen die Sie als eigenverantwortlicher Skipper sammeln (also nicht als "Beifahrer" bzw. "Mitsegler") sind letztendlich durch nichts zu ersetzen!

Wenn Sie beim Mitsegeln selbst den Kurs bestimmen möchten, größtmöglichen Komfort schätzen und mit Partner(in) / Familie / Freunden unter sich sein möchten, empfehlen wir eine "Crewed Charter" (Exklusive Yacht mit Skipper oder einer kompletten Crew aus Skipper, Bootsmann/Koch/Hostess).

Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Yachtcharter für Sie die Richtige ist!

 
Welche Informationen benötigt der Vercharterer von mir vor Reiseantritt? Drucken

Um Ihre Yachtcharter rechtzeitig vorbereiten zu können (mitunter werden für Sie vor Ort Behördengänge erledigt, ggf. muß ein Permit oder ein Transitlog für Sie beantragt werden) benötigt der Stützpunkt folgende Informationen von Ihnen, die Sie uns bitte zur Weiterleitung (je nach Vercharterer ca. 2 bis 6 Wochen vor Ihrer Abreise - genaue Angaben erhalten Sie bei Buchung zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung), zusenden:

  • Ihre vollständige Crewliste (den Vordruck erhalten Sie von uns, Formulare finden Sie auf unserer Webseite)
  • Fotokopie des Sportbootführerscheines See (und ggf. weiterer Erfahrungsnachweise) des Skippers
  • ggf. ein Sprechfunkzeugnis in Kopie (nur bei einer Yachtcharter in Kroatien und in Deutschland erforderlich)
  • ggf. Ihre Angaben zur Segelerfahrung auf einem Vordruck (nur bei wenigen Vercharterern erforderlich)
  • Ihre Bestellung für den Transfer vom Flughafen zum Stützpunkt (falls gewünscht)
  • Ihre Bestellung für evtl. angebotene Extras, siehe Preisliste (falls gewünscht)
  • Ihre Proviantbestellung (falls gewünscht und sofern dieser Service von dem Vercharterer angeboten wird)
  • Ihre voraussichtliche Ankunftszeit (ggf. mit Flughafen und Flugnummer)
  • eine Mobiltelefonnummer, unter der Sie während Ihrer Reise für die Basis erreichbar sind


Senden Sie uns diese Informationen bitte rechtzeitig per Email oder per Brief zur Weiterleitung an den Vercharterer.

 
Wann ist der frühestmögliche Übernahmezeitpunkt für die Yacht? Drucken

Wir teilen dem Stützpunkt/Vercharterer Ihre voraussichtliche Ankunftszeit gemäß Ihren Angaben mit und weisen stets darauf hin, dass Sie die Yacht nach Möglichkeit gleich nach Ihrer Ankunft übernehmen möchten.

Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich die im Vertrag ausgewiesenen Zeiten (diese finden Sie bereits vorab in der Preisliste) für die Übernahme und Rückgabe der Yacht gelten. Jeder Stützpunkt wünscht sich zufriedene Kunden und ist daher bemüht, die Wartezeit für die Gäste so kurz wie möglich zu halten.

Falls Sie bereits vor der vertraglichen Übernahmezeit am Stützpunkt eintreffen, haben Sie bitte Verständnis dafür, falls der Stützpunkt nach der Abreise der Vormieter einige Zeit benötigt, um die Yacht für Sie gründlich zu reinigen, aufzuräumen, durchzuchecken, regelmäßige Wartungsarbeiten und ggf. erforderliche Reparaturen durchzuführen.

In jedem Fall wird die Yachtübergabe an Sie frühestmöglich erfolgen, auch wenn Ihnen verständlicherweise im Voraus in der Regel keine verbindliche Uhrzeit (bzw. keine frühere Zeit als die vertragliche Übergabezeit) zugesagt werden kann, da der frühestmögliche Übergabezeitpunkt letztendlich auch von Faktoren abhängt, die unter Umständen erst am Übergabetag, nach Verlassen der Yacht durch den Vormieter, bekannt werden.

Unser Tipp: Sollte, bei einer frühen Anreise, die Yacht vor der vertraglichen Übergabezeit noch nicht übergabebereit sein, deponieren Sie Ihr Gepäck am Stützpunkt und nutzen Sie die Zeit um Ihre Provianteinkäufe zu erledigen - besser noch: Relaxen Sie am Strand, an der Bar oder im Schatten, lassen Sie Ihren Urlaub ruhig und stressfrei beginnen!

 
Wo finde ich Checklisten für die Reisevorbereitung und Yachtübernahme? Drucken

Sie finden diverse Checklisten und Vordrucke im Downloadbereich auf unserer Webseite, diese vereinfachen Ihnen die Vorbereitung Ihrer Yachtcharter, den Provianteinkauf, die Yachtübernahme und die Creweinweisung.

Zusätzlich erhalten Sie Hinweise und Tipps (aus unserer gesammelten Erfahrung und dem Erfahrungsschatz unserer Kunden) rechtzeitig vor Ihrer Abreise per Post von uns.

Haben Sie darüberhinaus noch Fragen, sind wir jederzeit gerne für Sie da!

 
Wer beantwortet meine Fragen zur Yachtcharter und wo finde ich Hilfestellung? Drucken

Bereits mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie Hinweise und Tipps zur Vorbereitung Ihrer Yachtcharter von uns. Weitere Empfehlungen und praktische Tipps senden wir Ihnen zusammen mit Ihrem Bordpass und den Stützpunkt - Informationen des Vercharterers rechtzeitig vor Abreise.

Haben Sie vor Ihrem Reiseantritt noch Fragen, z.B. zur Ausrüstung Ihrer Charteryacht, dann rufen Sie bitte an, wir stellen Ihnen grundsätzlich sämtliche uns vorliegenden Informationen des Vercharterers zur Verfügung. Sollten Sie darüberhinaus Fragen haben, leiten wir diese für Sie zur Beantwortung an den Vercharterer bzw. Stützpunkt weiter.

Sofern Sie während Ihrer Yachtcharter Fragen zur Yachtausrüstung oder zur Yachtbedienung haben, Sie Hilfestellung benötigen, oder Sie Havarien, Schäden oder Verluste von Ausrüstungsgegenständen melden müssen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Vercharterer/Stützpunktleiter.

Falls dieser nicht erreichbar sein sollte oder Verständigungsprobleme bestehen, zögern Sie bitte nicht uns jederzeit anzurufen oder per E-mail zu kontaktieren, als Ihre Agentur sind wir auch außerhalb der Geschäftszeiten, sowie an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen stets gerne für Sie da und sollten wir einmal nicht sofort erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine kurze Nachricht mit Ihrer Telefonnummer, wir kümmern uns dann schnellstmöglich um Ihre Angelegenheiten und rufen Sie baldmöglichst zurück.

 
Welche Versicherungen gibt es speziell für Charterskipper? Drucken

Nachfolgend finden Sie die Erläuterungen und Argumente des deutschen YACHT-POOL für die jeweilige Charterversicherung:

  • Charter-Rücktrittversicherung:

  • Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten bezahlt *.

    Wenn ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden für das Crewmitglied anteilige Kosten bezahlt *.

    Wenn der Skipper ausfällt, kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig abgebrochen werden muss, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist *.

    Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten *.

    Gedeckt sind die Kosten für die Charter und die Flüge (sofern im Antrag angegeben) *.

    (Bei den "Allgemeinen Reise-Rücktrittversicherungs-Bedingungen" ist die Erkrankung, Tod von Personen über 75 Jahre von der Deckung ausgeschlossen. Viele unserer Angehörigen haben dieses Alter glücklicherweise überschritten. YACHT-POOL hat diese Einschränkung, und anderes mehr, ausgeschlossen!)

    * Der Selbstbehalt beträgt 20% der jeweiligen Schadenssumme.

  • Skipper-Haftpflichtversicherung (Warum?):
  • Weil Sie für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, grundsätzlich persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen.

    Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht deckt.

    Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften.

    Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Pensionsversicherung des Geschädigten) unter Umständen nicht greifen.

    Weil Sie nicht wissen, in welchem Umfang auf einem fremden gechartertem Schiff tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Sehr oft ist die Versicherungsleistung nur auf den Schiffswert beschränkt, was wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung viel zu niedrig sein kann. Oft sind auch nur bestimmte aufgezählte Schäden gedeckt, so etwa nur Schäden bei Kollision etc. Sie haften aber für jeden Schaden.

    Weil Sie nicht wissen, ob überhaupt Deckungsschutz besteht. Weil Sie nicht wissen, ob die Prämie rechtzeitig bezahlt wurde, was zur Folge haben kann, dass der Versicherer von der Leistung frei ist, und Sie dann überhaupt keinen Versicherungsschutz haben!

    Weil Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, in der Regel auch unter ausländischen Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Landessprache versichert sind und dadurch die Beurteilung des tatsächlichen Versicherungsschutzes für Sie praktisch unmöglich ist.

    Weil keine der uns bekannten Haftpflichtversicherungen Haftungsansprüche des Yachteigners für Schäden deckt, die an der gecharterten Yacht selbst infolge grober Fahrlässigkeit des Skippers entstanden.

    Weil YACHT-POOL sogar die grobe Fahrlässigkeit für Sachschäden an der gecharterten Yacht deckt!

  • Charter-Kautionsversicherung:
  • Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat. Das ist meist der Skipper selbst, aus seiner Verantwortung als Schiffsführer.

    Selbstverständlich führte dies dazu, dass verantwortungsbewusste Skipper immer klarer eine Versicherung dieses persönlichen Risikos forderten. Die Kautionsversicherung von YACHT-POOL gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern sie gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr - weltweit!

    Damit chartern Sie wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit!

  • Charter-Folgeschadenversicherung:
  • Weil die Gefahr besteht, dass Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den Charterausfall in Regress genommen werden können.

    Die Charter-Folgeschadenversicherung deckt berechtigte Regressansprüche aufgrund des Charterausfalls ab dem vierten Tag der Folgecharter bis zu EUR 13.000.

    Damit chartern Sie wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit!

  • Skipper-Unfallversicherung (Warum?):
  • Weil sie ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes Verschulden gemäß den YACHT-POOL-Bedingungen Unfallkosten für Invalidität und vorübergehende Unfallfolgen deckt.

    Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn kein Verschulden vorliegt.

    Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn zwar Verschulden vorliegt, es sich bei dem Geschädigten aber um ein Familienmitglied handelt.

    Weil Unfälle ein Vermögen kosten können, wenn Sie die Haftpflicht anderer (Ausland!) praktisch nicht in Anspruch nehmen können.

    Weil bei Invalidität die finanziellen Folgen von existenzieller Bedeutung sein können.

    Weil herkömmliche Unfallversicherungen bei "gefahrgeeigneten Sportarten" (zu denen Hochsee-Segeln gehört) unter Umständen nicht leisten.

    Weil herkömmliche Unfallversicherungen oftmals nur dann bezahlen, wenn tatsächlich ein Unfall passiert.

    Weil bei herkömmlichen Unfallversicherungen die vorgesehenen Bergekosten von nur wenigen Tausend Euro für die Blauwassersegler viel zu gering sind. Sie deckt gemäß den Allgemeinen Unfallbedingungen und den "Besonderen YACHT-POOL-Bedingungen" alle Personenunfälle, die die Versicherten beim Betrieb einer Yacht erleiden.

    Wichtig:
    Und sie bezahlt auch dann, wenn überhaupt kein Personenunfall stattfand, sondern wenn Sie in Seenot geraten und Hilfe herbeirufen müssen, um eben einen Unfall zu verhindern. Bergekosten aus Seenot werden je nach gewählter Versicherungssumme bis zu EUR 60.000 ersetzt, auch dann, wenn keine Verletzung einer Person vorliegt (zum Unterschied von herkömmlichen Unfallversicherungen). Diese Lücken werden oft unterschätzt. Denn wer weiß schon, dass ein Bergehubschrauber bis zu EUR 16.000 pro Stunde kosten kann, und dass Bergekosten herkömmlicher Versicherungen von wenigen Tausend Euro unter Umständen bei weitem nicht ausreichen, oder dass überhaupt nicht bezahlt wird, wenn kein Unfall vorliegt, weil z.B. alle Personen erfolgreich abgeborgen werden konnten.

    YACHT-POOL zahlt - auch in diesem Fall!  Die Skipper-Unfallversicherung gilt weltweit!

  • Skipper-Rechtsschutzversicherung (Warum?):
  • Weil Recht haben eine Sache ist, Recht bekommen aber eine andere. Rechtsstreitigkeiten im Ausland sehr teuer werden können. Rechtsanwaltskosten an ausländische Rechtsanwälte meist vorzuschießen sind. Rechtsanwaltskosten in verschiedenen Ländern auch dann von Ihnen zu bezahlen sind, wenn Sie den Prozeß gewinnen. Es sein kann, dass nicht nur der Skipper, sondern auch die ganze Crew oder nur ein einzelnes Crewmitglied verklagt wird oder berechtigt klagen will.

    Versicherungsumfang der Skipper-Rechtsschutzversicherung:

    Schadenersatz-Rechtsschutz
    Rechtsschutz zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund privatrechtlicher Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Yachtführung.

    Straf-Rechtsschutz
    Für die Verteidigung im Strafverfahren wegen eines Yachtunfalles oder Übertretung von strafrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Yachtführung.

    Führerschein-Rechtsschutz
    Für Vertretung in Verfahren wegen Entzug des Führerscheins. Rechtsschutz haben Skipper und Crew weltweit!

  • Skipper-Beschlagnahmeversicherung:
  • Bei tatsächlichen oder vermuteten strafrechtlichen Tatbeständen kann von der Behörde das Schiff an die Kette gelegt werden. Durch die von YACHT-POOL hinterlegte Strafkaution bis zu EUR 52.000 kann eine einstweilige Verschonung von Strafverfolgungsmaßnahmen erreicht werden. Beschlagnahme kann für Sie erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn das Schiff für eine weitere Charter nicht zur Verfügung steht.

Entscheiden Sie selbst,
welche Versicherungen Sie abschließen möchten, füllen Sie bei Bedarf das Antragsformular aus und senden Sie es bequem per E-mail direkt an den deutschen YACHT-POOL, die Versicherungsprämien bucht YACHT-POOL dann von Ihrem Konto ab, die Versicherungspolice erhalten Sie von YACHT-POOL per Post.