Start Übersicht Wo ist ein Sprechfunkzeugnis erforderlich?
Wo ist ein Sprechfunkzeugnis erforderlich? Drucken

In Kroatien und in Deutschland erwarten die Behörden ein entsprechendes Funkzeugnis.

Grundsätzlich sollten Sie beachten:
Für die Benutzung eines UKW-Sprechfunkgerätes an Bord ist überall ein entsprechendes Funkzeugnis erforderlich (Ausnahme: Notruf im Seenotfall). Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. in Skandinavien) sind alle Charteryachten mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet. Die Behörden überprüfen jedoch selten, ob ein Funkzeugnis vorliegt.

Bei Unfällen oder Havarien prüfen die Versicherungen in der Regel ob entsprechende Befähigungsnachweise vorliegen, sofern dann die Haftung wegen fehlender Befähigungsnachweise abgelehnt wird, kann dies für den Skipper sehr teuer werden.