| Welche Versicherungen gibt es speziell für Charterskipper? |
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Nachfolgend finden Sie die Erläuterungen und Argumente des deutschen YACHT-POOL für die jeweilige Charterversicherung:
Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten bezahlt *. Wenn ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden für das Crewmitglied anteilige Kosten bezahlt *. Wenn der Skipper ausfällt, kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig abgebrochen werden muss, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist *. Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten *. Gedeckt sind die Kosten für die Charter und die Flüge (sofern im Antrag angegeben) *. (Bei den "Allgemeinen Reise-Rücktrittversicherungs-Bedingungen" ist die Erkrankung, Tod von Personen über 75 Jahre von der Deckung ausgeschlossen. Viele unserer Angehörigen haben dieses Alter glücklicherweise überschritten. YACHT-POOL hat diese Einschränkung, und anderes mehr, ausgeschlossen!) * Der Selbstbehalt beträgt 20% der jeweiligen Schadenssumme. Weil Sie für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, grundsätzlich persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht deckt. Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften. Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Pensionsversicherung des Geschädigten) unter Umständen nicht greifen. Weil Sie nicht wissen, in welchem Umfang auf einem fremden gechartertem Schiff tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Sehr oft ist die Versicherungsleistung nur auf den Schiffswert beschränkt, was wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung viel zu niedrig sein kann. Oft sind auch nur bestimmte aufgezählte Schäden gedeckt, so etwa nur Schäden bei Kollision etc. Sie haften aber für jeden Schaden. Weil Sie nicht wissen, ob überhaupt Deckungsschutz besteht. Weil Sie nicht wissen, ob die Prämie rechtzeitig bezahlt wurde, was zur Folge haben kann, dass der Versicherer von der Leistung frei ist, und Sie dann überhaupt keinen Versicherungsschutz haben! Weil Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, in der Regel auch unter ausländischen Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Landessprache versichert sind und dadurch die Beurteilung des tatsächlichen Versicherungsschutzes für Sie praktisch unmöglich ist. Weil keine der uns bekannten Haftpflichtversicherungen Haftungsansprüche des Yachteigners für Schäden deckt, die an der gecharterten Yacht selbst infolge grober Fahrlässigkeit des Skippers entstanden. Weil YACHT-POOL sogar die grobe Fahrlässigkeit für Sachschäden an der gecharterten Yacht deckt! Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat. Das ist meist der Skipper selbst, aus seiner Verantwortung als Schiffsführer. Selbstverständlich führte dies dazu, dass verantwortungsbewusste Skipper immer klarer eine Versicherung dieses persönlichen Risikos forderten. Die Kautionsversicherung von YACHT-POOL gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern sie gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr - weltweit! Damit chartern Sie wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit! Weil die Gefahr besteht, dass Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den Charterausfall in Regress genommen werden können. Die Charter-Folgeschadenversicherung deckt berechtigte Regressansprüche aufgrund des Charterausfalls ab dem vierten Tag der Folgecharter bis zu EUR 13.000. Damit chartern Sie wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit! Weil sie ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes Verschulden gemäß den YACHT-POOL-Bedingungen Unfallkosten für Invalidität und vorübergehende Unfallfolgen deckt. Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn kein Verschulden vorliegt. Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn zwar Verschulden vorliegt, es sich bei dem Geschädigten aber um ein Familienmitglied handelt. Weil Unfälle ein Vermögen kosten können, wenn Sie die Haftpflicht anderer (Ausland!) praktisch nicht in Anspruch nehmen können. Weil bei Invalidität die finanziellen Folgen von existenzieller Bedeutung sein können. Weil herkömmliche Unfallversicherungen bei "gefahrgeeigneten Sportarten" (zu denen Hochsee-Segeln gehört) unter Umständen nicht leisten. Weil herkömmliche Unfallversicherungen oftmals nur dann bezahlen, wenn tatsächlich ein Unfall passiert. Weil bei herkömmlichen Unfallversicherungen die vorgesehenen Bergekosten von nur wenigen Tausend Euro für die Blauwassersegler viel zu gering sind. Sie deckt gemäß den Allgemeinen Unfallbedingungen und den "Besonderen YACHT-POOL-Bedingungen" alle Personenunfälle, die die Versicherten beim Betrieb einer Yacht erleiden. Wichtig: YACHT-POOL zahlt - auch in diesem Fall! Die Skipper-Unfallversicherung gilt weltweit! Weil Recht haben eine Sache ist, Recht bekommen aber eine andere. Rechtsstreitigkeiten im Ausland sehr teuer werden können. Rechtsanwaltskosten an ausländische Rechtsanwälte meist vorzuschießen sind. Rechtsanwaltskosten in verschiedenen Ländern auch dann von Ihnen zu bezahlen sind, wenn Sie den Prozeß gewinnen. Es sein kann, dass nicht nur der Skipper, sondern auch die ganze Crew oder nur ein einzelnes Crewmitglied verklagt wird oder berechtigt klagen will. Versicherungsumfang der Skipper-Rechtsschutzversicherung: Schadenersatz-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Führerschein-Rechtsschutz Bei tatsächlichen oder vermuteten strafrechtlichen Tatbeständen kann von der Behörde das Schiff an die Kette gelegt werden. Durch die von YACHT-POOL hinterlegte Strafkaution bis zu EUR 52.000 kann eine einstweilige Verschonung von Strafverfolgungsmaßnahmen erreicht werden. Beschlagnahme kann für Sie erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn das Schiff für eine weitere Charter nicht zur Verfügung steht. Entscheiden Sie selbst, |

